Allgemeine Geschäftsbedingungen ("B2B" für Partnerunternehmen)
Stand: 13.10.2023
1. Grundlagen
1.1. Die retreats for change GbR, Dachauer Str. 103, 80335 München (im Folgenden “retreats for change”) betreibt eine Online-Plattform in Form einer Buchungs- und Informationswebseite für Events sowie Retreats im Themenspektrum Spiritualität, Wellness, Meditation, Mindset und Persönlichkeitsentwicklung.
1.2. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die ihnen nachstehend zugewiesene Bedeutung:
a) Der Ausdruck "Klient" bezieht sich auf Personen, insbesondere Verbraucher, die die Webseite von retreats for change besuchen und über diese Events und Reisen buchen.
b) Die Begriffe "Online-Plattform", "Plattform" und "Webseite" beschreiben die internetbasierte Softwarelösung, die von retreats for change bereitgestellt wird und über die Verwaltungs- und Buchungsdienste zugänglich sind.
c) Der Begriff "Community-Partner" beschreibt natürliche oder juristische Personen, die mit retreats for change einen Vertrag abgeschlossen haben, um die Online-Plattform als Anbieter von Events und/oder Retreats im Bereich Spiritualität, Wellness, Meditation, Mindset und Persönlichkeitsentwicklung zu nutzen ("Partnervertrag").
1.3. Über die Webseite können Unternehmer (im Folgenden “Community-Partner”) in dem genannten Themenbereich ihre (regelmäßigen) Events und Retreats einstellen lassen und gegenüber ihren Klienten vermarkten. Wesentlicher Funktionsumfang ist u.a. das Online-Buchungstool, die Onlinezahlung sowie Kundenverwaltung. Darüber hinaus können über die Plattform die angebotenen Events und Retreats durch Klienten gesucht, gebucht und online bezahlt werden. Die Durchführung des Angebots erfolgt in Verantwortung und auf Rechnung des jeweiligen Community-Partners. Retreats for change stellt dem Community-Partner hauptsächlich Unterstützung bei der klaren Präsentation seines Angebots sowie bei der Abwicklung von Buchungen zur Verfügung. Retreats for change bietet selbst keine eigenen Dienstleistungen an und erbringt keine entsprechenden Leistungen. Zudem unterstützt retreats for change den Community-Partner nicht bei der Erfüllung des Nutzungs- oder Dienstleistungsvertrags zwischen dem Community-Partner und den Klienten.
1.4. Neben den zuvor genannten Aktivitäten bietet retreats for change zusätzlich die Dienstleistung an, in eigenem Namen versicherte Retreats ("Reisen") gemeinsam mit dem Community-Partner zu koordinieren. Nur in diesem speziellen Geschäftsfeld fungiert retreats for change als alleiniger Reiseveranstalter und kennzeichnet dies auch explizit gegenüber den Klienten auf der Online-Plattform.
1.5. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB, sondern ausschließlich gegenüber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
2. Geltungsbereich
2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen retreats for change und dem Community-Partner, einschließlich der Verpflichtungen in Bezug auf das Verhalten des Community-Partners gegenüber den Klienten.
2.2. Im Falle eines Angebots auf der Plattform verkauft retreats for change im Namen des jeweiligen Community-Partners dem Klienten ein Ticket, das dem Klienten das Recht verleiht, an dem entsprechenden Event des Community-Partners teilzunehmen. Für alle anderen Rechtsbeziehungen zwischen retreats for change und dem Community-Partner gelten ausschließlich diese AGB. Sie sind in ihrer aktuellen Fassung unter <<LINK>> abrufbar. Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Community-Partners ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von retreats for change ausgeschlossen. Handlungen zur Erfüllung oder das Stillschweigen seitens retreats for change führen nicht zur Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Community-Partners. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Community-Partner, selbst wenn in Einzelfällen, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgegeschäften, nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Es ist immer die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des jeweiligen Folgegeschäfts aktuelle Fassung der AGB maßgeblich.
2.3. Das Rechtsverhältnis zwischen retreats for change und dem Community-Partner basiert auf den folgenden Rechtsgrundlagen in aufsteigender Reihenfolge der Priorität: 1. Zwingendes Recht, 2. Partnervertrag, 3. diese AGB, 4. Sonstiges. Im Falle eines Konflikts zwischen diesen Rechtsgrundlagen hat diejenige, die in der Rangfolge höher steht, Vorrang vor derjenigen, die niedriger steht.
​
3. Vertragsschluss
3.1. Für das Anbieten über die Plattform ist eine Anfrage über das Kontaktformular von retreats for change auf der Webseite auszufüllen. Die Parteien schließen, wenn es zu einer Einigung über die Nutzung kommt, sodann einen Partnervertrag ab, für den diese AGB gelten.
3.2. Community-Partner müssen zudem im Rahmen der Registrierung der Geltung dieser AGB zustimmen.
4. Nutzungsbedingungen
4.1. Der Community-Partner wird in die Plattform von retreats for change aufgenommen und stellt Informationen zu seinen Angeboten im Bereich Spiritualität, Wellness, Meditation, Mindset und Persönlichkeitsentwicklung zur Verfügung. Zusätzlich stellt der Community-Partner retreats for change alle Event-Informationen mindestens eine Kalenderwoche im Voraus des Events zur Verfügung, darunter Veranstaltungsbeschreibungen, -art, -ort, -zeit und -preise. Retreats for change verpflichtet sich, die Events gemäß den bereitgestellten Informationen innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt auf der Plattform zu veröffentlichen. Der Community-Partner ist dazu verpflichtet, die eingetragenen Informationen regelmäßig zu überprüfen und Aktualisierungen an retreats for change weiterzugeben. Des Weiteren verpflichtet sich der Community-Partner, alle Buchungen für seine eingestellten Events über die Plattform von retreats for change abzuwickeln.
4.2. Der Community- Partner verpflichtet sich, seine Angebote und AGB gegenüber den Klienten so zu gestalten, dass diese im Einklang mit Vereinbarungen des Partnervertrages und dieser AGB stehen. Er verpflichtet sich, dem Klienten die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen mittels AGB zur Verfügung zu stellen. Der Community-Partner kann dabei die von retreats for change vorgehaltenen Muster- AGB nutzen. Es handelt sich dabei um Muster, die auf das jeweilige Angebot angepasst werden müssen. Retreats for change übernimmt keine Haftung. Die AGB muss der Community-Partner wirksam in den Vertrag mit dem Klienten einbeziehen. Der Community-Partner verpflichtet sich außerdem dazu, dem Klienten, der Verbraucher ist eine Widerrufsbelehrung zuzusenden, sofern ein solches Widerrufsrecht besteht.
4.3. Falsche Angaben: Der Community-Partner erkennt an, dass irreführende oder ungenaue Angaben, wie sie beispielsweise den Inhalt eines Events, potenzielle Risiken, den Veranstaltungsort und -zeitraum betreffen, Schadenersatzansprüche seitens der Klienten zur Folge haben können. Der Community-Partner stellt retreats for change von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Informationen entstehen, die er an die Plattform weitergegeben hat. Falls der Community-Partner trotz Aufforderung von retreats for change ungenaue oder irreführende Angaben nicht unverzüglich korrigiert, behält sich retreats for change das Recht vor, solche ungenauen oder irreführenden Angaben zu entfernen und geplante Events gegebenenfalls offline zu schalten, bis die erforderlichen Korrekturen übermittelt wurden.
4.4. Alle Daten und Informationen, die der Community-Partner an retreats for change weitergibt, unterliegen der inhaltlichen und sachlichen Verantwortung des Community-Partners. Retreats for change ist nicht verpflichtet, die von dem Community-Partner übermittelten oder eingetragenen Daten zu überprüfen. Das Risiko eventueller fehlerhafter Datenübertragung liegt beim Community-Partner.
4.5. Der Community-Partner sollte sich bewusst sein, dass retreats for change weder die Identität noch das Alter der Klienten oder andere Ausschlusskriterien für die Teilnahme an Events überprüft.
4.6. Störungen bei der Durchführung von Events, beispielsweise durch Krankheit, sollten retreats for change unverzüglich gemeldet werden. Der Community-Partner ist verpflichtet, die Klienten über absehbare Störungen zu informieren.
4.7. Der Community-Partner muss retreats for change über gewünschte Preisänderungen informieren, wenn er Informationen zu neuen Events bereitstellt. Preisänderungen haben keine Auswirkungen auf bereits vor der Bekanntgabe der Preisänderung veröffentlichte Events und die damit abgeschlossenen Verträge. Der Community-Partner ist verpflichtet, bereits abgeschlossene Verträge mit den Klienten zu den vorherigen Preisen zu erfüllen.
4.8. Retreats for change behält sich das Recht vor, auf eigene Kosten Rabatte, beispielsweise im Rahmen von Gutschein- oder anderen Werbeaktionen, auf die vom Community-Partner festgelegten Preise zu gewähren, nachdem der Community-Partner informiert wurde. Der Community-Partner kann ebenfalls eigene Rabatt- und Werbeaktionen in Form von Gutscheinen durchführen. In diesem Fall muss der Community-Partner retreats for change die erforderlichen Informationen zur Eintragung ins System bereitstellen. Der Community-Partner trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung von Rabattcodes. Retreats for change ist in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung befreit.
5. Entschädigung und Buchungsbedingungen
5.1. Der Community-Partner verpflichtet sich, das Eventangebot gemäß den in der Buchung über die Plattform vereinbarten Bedingungen und Zeiten dem Klienten zur Verfügung zu stellen. Wenn der Community-Partner ein gebuchtes Event nicht erfüllen kann, behält sich retreats for change das Recht vor, den Klienten zusätzlich zum erstatteten Betrag nach eigenem Ermessen zu entschädigen, basierend auf Faktoren wie dem Buchungsbetrag, dem Verschulden und der Reaktion des Klienten. Die Entschädigung wird den Betrag von 50,00 Euro nicht überschreiten und kann auch in Form eines Gutscheins ergehen. Dies erfolgt insbesondere, um die Nutzerzufriedenheit aufrechtzuerhalten und negative Bewertungen, die sich negativ auf retreats for change auswirken könnten, zu vermeiden. Der Community-Partner ist verpflichtet, retreats for change diese Entschädigung unabhängig von seinem Verschulden zu erstatten, sofern retreats for change die Entschädigungszahlung dem Klienten die Zahlung aus nachvollziehbaren Gründen zusagt. Weitergehende Ansprüche von retreats for change bleiben unberührt.
5.2. Buchungen auf der Plattform können gemäß den im Partnervertrag festgelegten Vereinbarungen entweder als Direktbuchungen ohne vorherige Anfrage beim Community-Partner oder als Buchungsanfragen an den Community-Partner weitergeleitet werden. Alle über das System getätigten Direktbuchungen können vom Community-Partner im Buchungsbereich eingesehen werden. Buchungsanfragen und Stornierungen werden dem Community-Partner per E-Mail mitgeteilt. Der Community-Partner akzeptiert, dass retreats for change Direktbuchungen automatisch bestätigt, während Buchungsanfragen erst nach Bestätigung durch den Community-Partner gegenüber dem Klienten bestätigt werden. Der Community-Partner verpflichtet sich, Buchungsanfragen innerhalb von spätestens 24 Stunden zu beantworten.
5.3. Der Community-Partner kann zwischen zwei Stornierungsbedingungen für Klienten wählen, wie im Partnervertrag festgelegt. Die Wahl der Option kann für zukünftige Events angepasst werden. Der Community-Partner verpflichtet sich, die Stornierungsbedingungen so zu gestalten, wie sie in diesen AGB und dem Partnervertrag vereinbart werden
Option 1: Buchungen durch Klienten sind verbindlich und nicht erstattungsfähig.
Option 2: Bei Stornierungen durch Klienten innerhalb von weniger als bis zu 48 Stunden vor dem Event wird dem Klienten 50 % des Ticketpreises erstattet. Bei Stornierungen innerhalb von weniger als 24 Stunden vor dem Event erfolgt keine Erstattung. Bei Stornierungen im Zeitraum vor 48 Stunden wird der Ticketpreis abzüglich sämtlicher Gebühren, z. B. Zahlungsgebühr, erstattet.
Der Community-Partner ist verpflichtet, die ausgewählten Stornierungsbedingungen gegenüber retreats for change einzuhalten. Im Falle einer Absage des Events durch den Community-Partner trägt dieser die nicht erstattungsfähigen Gebühren, einschließlich der Zahlungsgebühr.
5.4. Bietet der Community-Partner die Leistung an und nimmt der Klient sie nicht oder nicht rechtzeitig an oder nutzt nur einen Teilbereich der angebotenen Leistung, so besteht für den Klienten kein Rückzahlungsanspruch. Der Community-Partner verpflichtet sich, dies ebenso mit dem Klienten zu vereinbaren. Sofern er von dieser Regelung im Einzelfall abweichen möchte, bleibt er retreats for change gegenüber zur Entrichtung der vereinbarten Gebühr im vollen Umfang verpflichtet.
6. Entgelt und Abrechnung
6.1. Der Community-Partner verpflichtet sich zur Zahlung eines "Entgelts" für die Nutzung der Plattform. Die Höhe dieses Entgelts wird im Partnervertrag zwischen den Vertragsparteien prozentual je verkauftem Ticket festgelegt.
6.2. Das Entgelt ist mit Zugang der Rechnungsstellung sofort fällig und per Überweisung zahlbar.
6.3.Retreats for change ist berechtigt, das im Partnervertrag festgelegte Entgelt mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende anzupassen. Diese Anpassung betrifft ausschließlich zukünftige Events, die zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Anpassung noch nicht auf der Plattform eingestellt sind. Der Community-Partner hat das Recht, dieser Anpassung durch Kündigung des Vertragsverhältnisses zu widersprechen.
6.4. Retreats for change behält sich das Recht vor, Online-Zahlungen, die von Klienten geleistet wurden und dem jeweiligen Community-Partner zugeordnet werden können, mit ihren Forderungen gegen den Community-Partner zu verrechnen.
6.5. Der Klient leistet die Zahlung für das Event online über die auf der Plattform angegebenen Zahlungsmethoden. Im Falle einer Online-Zahlung gibt der Community-Partner retreats for change die Vollmacht und den Auftrag, den Bruttorechnungsbetrag, den der Klient zu leisten hat, einzuziehen (Inkassovollmacht), und die vereinbarten Entgelte davon abzuziehen. Die Abwicklung von Online-Zahlungen erfolgt derzeit über Wix Payments. Aktuelle Informationen dazu finden sich auf der Plattform. Das Bonitätsrisiko für den vom Klienten geleisteten Betrag und die Kosten eventueller Transaktionsgebühren sowie das Risiko von Währungsschwankungen trägt der Community-Partner.
6.6. Retreats for change ist berechtigt, Rücklastschriften von Online-Zahlungen aufgrund von Klientenbeschwerden dem Community-Partner in Rechnung zu stellen und ihn in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung freizustellen. Zusätzlich wird eine Gebühr in Höhe von 5 € pro Reklamation fällig. In einem solchen Fall muss sich der Community-Partner direkt an den Klienten wenden.
6.7. Retreats for change rechnet Buchungen, die über die Plattform getätigt wurden, so schnell wie möglich, jedoch spätestens am Ende des Abrechnungszeitraums (in der Regel monatlich) ab. Das dem Community-Partner zustehende Entgelt (Bruttobetrag abzüglich vereinbarter Abzüge wie Zahlungsgebühren und sonstiger Entgelte) wird spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Ende des Abrechnungszeitraums (Fälligkeit) an den Community-Partner überwiesen. Die Abrechnung erfolgt elektronisch. Einwände gegen die Abrechnung müssen retreats for change per E-Mail so schnell wie möglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Rechnung, mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abrechnung als endgültig genehmigt.
6.8. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Community-Partners gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Community-Partner im Falle eines Zahlungsverzugs, retreats for change die anfallenden Mahn- und Inkassokosten zu erstatten, sofern diese zur zweckmäßigen Durchsetzung der Ansprüche erforderlich sind. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Für jede Mahnung im Falle eines Zahlungsverzugs gilt eine Pauschalgebühr von 10 € als vereinbart.
6.9. Der Community-Partner ermächtigt retreats for change, Rechnungen im Namen und auf Rechnung des Community-Partners an die buchenden Klienten zu erstellen, unter Angabe des übermittelten Steuersatzes. Der Community-Partner ist für den Inhalt der Rechnung, einschließlich der ausgewiesenen Umsatzsteuer, selbst verantwortlich.
7. Rollenverteilung, Verfügbarkeit, Funktionsstörungen
7.1. Der Vertrag für das jeweilige Event, das über die Plattform gebucht wird, kommt ausschließlich zwischen dem buchenden Klienten und dem Community-Partner zustande. Der Community-Partner ist allein verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Gesetze. Retreats for change agiert ausschließlich als Vermittler, der im Namen und auf Rechnung des Community-Partners Dienstleistungsverträge für die jeweiligen Events abschließt. Retreats for change haftet nicht für das Verhalten des Klienten während der Inanspruchnahme des Events. Die Durchsetzung aller Ansprüche aus dem Vertrag mit dem Klienten obliegt ausschließlich dem Community-Partner, der alle daraus resultierenden Pflichten erfüllen muss. Sollte der Klient dennoch Ansprüche gegen retreats for change anstatt gegen den Community-Partner geltend machen, ist der Community-Partner verpflichtet, retreats for change von sämtlichen Ansprüchen des Klienten aufgrund etwaiger Pflichtverletzungen des Community-Partners freizustellen, die notwendigen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung zu tragen und angemessene Akontozahlungen dafür zu leisten.
7.2. Retreats for change übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die der Community-Partner eigenverantwortlich auf der Plattform angibt, wie z. B. Preise und verfügbare Zeiten für das Eventangebot. Retreats for change ist jedoch verpflichtet, die Übertragung von Daten zu überwachen.
7.3. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Plattform sowie Maßnahmen zur Identifizierung und Behebung von Funktionsstörungen führen nur dann zu vorübergehenden Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen der Plattform, wenn dies aus technischen Gründen oder zur Vermeidung unverhältnismäßigen Aufwands erforderlich ist.
Die Durchführung solcher Maßnahmen erfolgt ausschließlich während der definierten Supportzeiten, die flexibel angepasst werden können. Derzeit sind die Supportzeiten werktags von Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr. Samstage gelten nicht als Werktage.
7.4. Die regelmäßige Überprüfung der Grundfunktionen der Plattform ist Teil der routinemäßigen Wartung. Bei schwerwiegenden Funktionsstörungen, die die Nutzung der Plattform erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen, wird retreats for change die Wartung innerhalb von 8 Stunden nach Kenntnisnahme oder Meldung einleiten, jedoch frühestens zu Beginn der Supportzeiten. Retreats for change wird den Community-Partner über den Beginn der Wartungsarbeiten informieren und die Wartungsarbeiten ohne unnötige Verzögerung gemäß den technischen Erfordernissen durchführen. Falls die Fehlerbehebung nicht bis zum Ende desselben Tages oder des nächsten Werktags (ab dem oben genannten Zeitpunkt) abgeschlossen sein kann, wird retreats for change den Community-Partner innerhalb dieses Zeitraums per E-Mail über die Gründe der Verzögerung und den voraussichtlichen Zeitrahmen für die Fehlerbehebung informieren.
7.5. Retreats for change haftet nicht für wirtschaftliche Schäden des Community-Partners, die sich aus der Nichtverfügbarkeit der Plattform ergeben.
8. Mängelansprüche und Haftungsbeschränkung
8.1. Retreats for change haftet nicht für den Verlust von Daten, insbesondere nicht, wenn dieser Verlust aus dem Versäumnis des Community-Partners resultiert, angemessene Datensicherungen durchzuführen und sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
8.2. Retreats for change haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt.
Für fahrlässig verursachte Schäden haftet retreats for change im Übrigen nur bei Verletzung einer Pflicht, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages wesentlich ist und auf deren Erfüllung Nutzer regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, d.h. auf die Kosten, die für die Durchführung eines Events anfallen. Die Haftung nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleibt unberührt. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von retreats for change.
8.3. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Sie gilt jedoch mit folgender Maßgabe:
a) Die Verjährungsfrist gilt generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Auftragnehmer eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistungen übernommen hat. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Fristen.
b) Die Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Fristen.
c) Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.
Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil Community-Partners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9. Nutzungsberechtigungen an der Plattform
9.1. Retreats for change gewährt dem Community-Partner ein nicht exklusives und nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der zur Verfügung gestellten Plattform für die Dauer des Vertrages und gemäß den zugewiesenen Nutzungsrechten.
9.2. Weitergabe an Dritte und Sicherheitsmaßnahmen: Der Community-Partner ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um unbefugten Zugriff von Dritten auf die geschützten Bereiche der Plattform zu verhindern. Der Community-Partner ist nicht befugt, die Plattform Dritten zur Verfügung zu stellen.
10. Sonstige Rechte/Pflichten
10.1. Rechte von retreats for change: Retreats for change behält sich das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht vor, Fotos, Grafiken, Marken, Logos und andere urheberrechtlich geschützte Materialien des Community-Partners, die dieser für seinen externen Auftritt verwendet oder bereitgestellt hat, auf der Plattform zu nutzen. Diese Nutzung dient insbesondere der öffentlichen Darstellung des Community-Partners und eigenen Vertriebs- sowie Marketingaktivitäten, einschließlich Werbung oder Online-Maßnahmen wie Meta-Tags oder Keyword-Advertising. Diese Nutzung erfolgt kostenfrei und kann auch nach einem eventuellen Widerruf dieser Einwilligung weitergehen. Retreats for change ist nicht verpflichtet, solche Werbemaßnahmen im Voraus mit dem Community-Partner abzustimmen. Die Nennung des Namens des Community-Partners durch retreats for change erfolgt nach eigenem Ermessen. Der Community-Partner garantiert, dass das bereitgestellte Material frei von Rechten Dritter ist, die die uneingeschränkte Nutzung durch retreats for change zu den vertraglich festgelegten Zwecken einschränken oder ausschließen. Retreats for change behält sich das Recht vor, die vom Community-Partner bereitgestellten Informationen in andere Sprachen zu übersetzen, zu kürzen (insbesondere Namen des Betreibers) oder an den Standard von retreats for change anzupassen, einschließlich Bearbeitung und gegebenenfalls Zurückweisung von Fotos.
10.2. Der Community-Partner ist berechtigt, auf seiner eigenen Website, in seinen Social-Media-Kanälen, in Prospekten und anderen Publikationen darauf hinzuweisen, dass er an die Plattform von retreats for change angeschlossen ist. Hierfür hat der Community-Partner das Recht, die dafür vorgesehenen Logos von retreats for change kostenfrei zu nutzen.
10.3. Community-Partner dürfen die über die Plattform von retreats for change eingestellten Angebote ausschließlich über retreats for change und nicht anderweitig anbieten. Ausnahmen hierzu bedürfen der Einwilligung von retreats for change in Textform. Unabhängig von einem eventuellen Schadensersatzanspruch verpflichtet sich der Community-Partner für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen diese Vereinbarung eine von retreats for change nach billigem Ermessen zu bestimmende, gerichtlich auf ihre Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe zu bezahlen.
11. Datenschutz
11.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten (einschließlich Daten des Community-Partners, seiner Klienten und Mitarbeiter) im Sinne des Datenschutzgesetzes (insbesondere Telefonnummern, Adressen, E-Mail-Adressen, Inhaltsdaten und mehr) erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung, die unter www.retreatsforchange.com abrufbar ist.
11.2. Der Community-Partner verpflichtet sich, sicherzustellen, dass alle vom Community-Partner von Klienten während der Buchung verpflichtend eingeholten Daten lediglich für die Buchungszwecke verwendet werden und die Menge der erhobenen Daten minimal ist und den für die Buchung erforderlichen Umfang nicht überschreitet. Darüber hinaus verpflichtet sich der Community-Partner, keine gesundheitsbezogenen oder sonstigen sensiblen Daten über die Plattform zu verarbeiten.
12. Laufzeit und Kündigung
12.1. Der Partnervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Vertragspartei kann den Partnervertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweils letzten Tag eines Monats kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform.
​
12.2. Ungeachtet der Kündigung sind alle noch über die Plattform vom Community-Partner angebotenen und ausstehenden Events zu erfüllen. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die eingestellten Events gemäß den vereinbarten Vertragsbedingungen durchzuführen.
12.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Parteien bleibt hiervon unberührt. Retreats for change behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis fristlos zu beenden und den Zugang zur Plattform zu sperren, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies kann insbesondere in den folgenden Fällen geschehen:
-
Der Community-Partner weigert sich wiederholt, die ordnungsgemäß gebuchte Leistung gegenüber dem Klienten zu erbringen.
-
Der Community-Partner berechnet den Klienten trotz rechtzeitiger Stornierung wiederholt.
-
Der Community-Partner gerät wiederholt in Zahlungsverzug hinsichtlich fälliger Entgelte, einschließlich ungerechtfertigter Rechnungsabzüge trotz angemessener Fristsetzung.
12.4. Weitere Ansprüche von retreats for change, insbesondere Schadensersatzansprüche und Vertragsstrafen, bleiben von dieser Kündigung unberührt. Retreats for change wird sich bemühen, den Community-Partner vor Umsetzung der oben genannten Maßnahmen zur Stellungnahme aufzufordern, es sei denn, es besteht eine besondere Dringlichkeit oder Schwere der Umstände.
13. Freistellung
13.1. Der Community-Partner stellt retreats for change von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Klienten oder sonstige Dritte gegenüber retreats for change geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Klienten mittels der retreats for change-Dienste eingestellte Angebote und sonstige Inhalte.
13.2. Der Community-Partner übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von retreats for change einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem Community Partner nicht zu vertreten ist. Der Community Partner ist verpflichtet, retreats for change für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
14. Änderung der AGB
14.1. Retreats for change behält sich das Recht vor, Änderungen der AGB einseitig digital bekannt zu geben. Diese Änderungen treten sechs Wochen nach Bekanntgabe in Kraft und sind für alle Sachverhalte in Bezug auf zwischen retreats for change und dem Community-Partner laufende Verträge, die nach Inkrafttreten der Änderung entstehen, bindend.
14.2. Sofern der Community-Partner innerhalb dieser Frist per E-Mail an hello@retreatsforchange.com oder in schriftlicher Form widerspricht, bleiben die bisherigen AGB für laufende Verträge weiterhin gültig. Retreats for change behält sich jedoch das Recht vor, im Falle eines Widerspruchs laufende Verträge unverzüglich zu kündigen. In diesem Fall bleibt die Geschäftsbeziehung bestehen, bis alle zum Zeitpunkt des Widerspruchs bereits eingestellten Events vollständig abgewickelt sind, jedoch höchstens für einen Zeitraum von 8 Wochen. Andere Änderungen oder Abweichungen von Vereinbarungen zwischen dem Community-Partner und retreats for change bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Zugang von Erklärungen: Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannte Adresse oder E-Mail-Adresse gesendet wurden.
15.2. Die Abtretung von Forderungen und anderen Ansprüchen gegen retreats for change ist nicht gestattet.
15.3. Der Community-Partner ist zur einseitigen Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Forderung unbestritten oder gerichtlich festgestellt wurde.
15.4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und der Bestimmungen des UN-Kaufrechtsabkommens (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen oder anderen Ansprüchen zwischen retreats for change und dem Community-Partner ergeben, ist am Sitz von retreats for change in München.
15.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder Lücken enthalten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmungen gilt eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung als zwischen den Vertragsparteien vereinbart, wie sie die Vertragsparteien unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks dieses Vertrags vereinbart hätten, wenn ihnen bei Vertragsschluss die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder das Fehlen der betreffenden Bestimmung bewusst gewesen wäre. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, eine solche Bestimmung in der vorgesehenen Form zu bestätigen.
​
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie über den folgenden Link downloaden, auf Ihrem Gerät speichern und bei Bedarf ausdrucken: Allgemeine Geschäftsbedingungen
​
​
​